Allgemeine Bedingungen und Konditionen
ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Unterkunft: die Gesamtheit oder ein Teil der Gebäude und/oder Unterkünften mit allem Zubehör, Inventar und Mitmietern;
b. Pauschalreise: die im Vertrag enthaltene(n) Aktivität(en) zusammen mit der Nutzung der Unterkunft;
c. Unternehmer: das Unternehmen, das dem Auftragnehmer die Unterkunft zur Verfügung stellt;
d. Auftragnehmer: Die Person, die den Mietvertrag im Namen einer Gruppe abschließt;
e. Gruppe: die Gruppe von Personen, die gemäß dem Mietvertrag das Recht hat, die Unterkunft zu nutzen/an der Pauschalreise teilzunehmen;
f. Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind;
g. vereinbarter Preis: das gesamte Entgelt für die Nutzung der Unterkunft/des Arrangements; es muss schriftlich festgehalten werden, was im Preis enthalten ist und was nicht;
h. Kosten: alle Ausgaben des Unternehmers im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens;
i. Informationen: mündliche, schriftliche und/oder digitale Informationen über die Nutzung der Unterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;
j. Stornierung: die (schriftliche) Kündigung des Mietvertrags durch den Vertragspartner vor Beginn des Aufenthalts.
ARTIKEL 2: DER MIETVERTRAG
1. Eine endgültige Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder digital (z. B. per Internet oder E-Mail) erfolgen.
2. Mit der endgültigen Buchung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmer zustande. Der Mietvertrag wird vom Unternehmer dem Vertragspartner postwendend, vorzugsweise per E-Mail, durch Übersendung der Rechnung, eines Exemplars dieser Allgemeinen Mietbedingungen und eines Nachtverzeichnisses für die von den Gruppenmitgliedern auszufüllenden Daten bestätigt.
3. Um eine korrekte Buchung zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden, muss der Vertragspartner die übermittelten Daten unverzüglich überprüfen und etwaige Korrekturen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt melden. Der Unternehmer kann nicht für die Folgen von später gemeldeten Korrekturen haftbar gemacht werden.
4. Der Unternehmer stellt der Gruppe die Gruppenunterkunft zu Erholungs- und/oder Geschäftszwecken, d. h. nicht zum ständigen Aufenthalt, für den vereinbarten Zeitraum/das vereinbarte Arrangement zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
5. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Vertragspartner alle relevanten Informationen, auf deren Grundlage auch der Mietvertrag zustande gekommen ist, auf Anfrage oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer hat den Vertragspartner stets schriftlich über zwischenzeitliche Änderungen zu informieren.
6. Weichen die Angaben erheblich von den bei Abschluss des Mietvertrags gemachten Angaben ab, hat der Vertragspartner das Recht, den Mietvertrag kostenlos zu stornieren.
7. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, den Mietvertrag und die Regeln in den Begleitinformationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass die Gruppenmitglieder den Mietvertrag und die Regeln in den Begleitinformationen einhalten.
8. Stehen die Bestimmungen der begleitenden Informationen im Widerspruch zu diesen Bedingungen, so haben diese Bedingungen Vorrang. Davon unberührt bleibt, dass der Vertragspartner und der Unternehmer individuelle, ergänzende Vereinbarungen treffen können, durch die von diesen Bedingungen zugunsten des Vertragspartners abgewichen wird.
9. Der Unternehmer kann unbeschadet dessen davon ausgehen, dass die Vertragspartei diesen Mietvertrag mit Zustimmung - und auch im Namen - aller Gruppenmitglieder abschließt.
10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Unternehmer das vollständig - wahrheitsgemäß - ausgefüllte Nachtbuch spätestens am Tag der Anreise zu übergeben.
ARTIKEL 3: DAUER UND ABLAUF DES MIETVERTRAGS
Der Mietvertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums/des vereinbarten Pakets, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
ARTIKEL 4: PREIS UND PREISÄNDERUNG
1. Der Preis wird auf der Grundlage des geltenden Tarifs zuzüglich der vom Vermieter festgesetzten Nebenkosten und gegebenenfalls zuzüglich fälliger Steuern und Abgaben vereinbart. Bei Überschreitung von Anschlusstarifzeiten wird der Mietpreis anteilig berechnet
2. Ergeben sich nach der Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Gebührenerhöhung seitens des Unternehmers zusätzliche Kosten durch eine Änderung von Gebühren und/oder Abgaben, die unmittelbar die Unterkunft oder den Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder betreffen, so können diese auch nach Abschluss des endgültigen Mietvertrages an den Vertragspartner weitergegeben werden.
3. Auf Wunsch kann ein unverbindliches Angebot abgegeben werden, wobei das angebotene Objekt für maximal 3 Tage für den Anmelder in Option gehalten wird. Nach dem stillschweigenden Ablauf der Optionsfrist oder wenn das Angebot nicht angenommen wird, erlöschen sowohl das Angebot als auch die Option, und die Parteien können daraus keine Rechte mehr ableiten.
3. a. Ein Angebot für ein Paket/einen Aufenthalt, für das/den eine Last-Minute-Aktion oder ein Rabatt gilt, kann nicht gewählt werden.
ARTIKEL 5: ZAHLUNG
1. Der Vertragspartner hat die Zahlungen des vereinbarten Preises gemäß den vom Unternehmer in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen und in Euro zu leisten, sofern nicht anders vereinbart.
2. Kommt der Vertragspartner trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Abmahnung nach, so hat der Unternehmer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Wenn der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags ist, ist er berechtigt, dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern den Zugang zur Unterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Die dem Unternehmer angemessenerweise entstandenen außergerichtlichen Kosten werden dem Vertragspartner nach einer Inverzugsetzung in Rechnung gestellt. Wird der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlich festgelegten Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet.
5. Im Angebot oder in der Rechnung ist der vereinbarte Preis angegeben als: Preis nach dem geltenden Grundtarif, Mehrwertsteuer, Kurtaxe, Energie-/Wasserbeitrag, Wäschepaket, Endreinigung, Kaution, Preis pro Person, Preis pro Person pro Nacht und Preis pro Nacht.
6. Der Gesamtrechnungsbetrag enthält neben dem vereinbarten Preis eine Kaution, die vom Vertragspartner im Voraus zu zahlen ist. Die Kaution wird nach Überprüfung der Unterkunft auf eventuelle Schäden spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Abreisetermin zurückerstattet. Schäden und zusätzliche Reinigungskosten werden zuerst und soweit möglich von der Kaution abgezogen; übersteigen die Schäden oder zusätzlichen Reinigungskosten die Kaution, erhält der Vertragspartner eine gesonderte Rechnung, für die eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gilt.
7. Im Falle einer Rabattaktion können zusätzliche und/oder andere Bedingungen gelten, die bei der jeweiligen Aktion bekannt gegeben werden.
ARTIKEL 6: KÜNDIGUNG
1. Im Falle der Stornierung hat der Vertragspartner dem Unternehmer eine Gebühr zu zahlen, die sich auf:
a. mehr als 12 Monate vor dem Datum des Inkrafttretens: 10% des vereinbarten Preises
b. mehr als sechs Monate vor dem Datum des Inkrafttretens: 30% des vereinbarten Preises
c. innerhalb von sechs bis vier Monaten vor dem Datum des Inkrafttretens: 70 % des vereinbarten Preises
d. innerhalb von vier bis zwei Monaten vor dem Anreisedatum: 80% des vereinbarten Preises
e. innerhalb von zwei Monaten vor dem Anreisedatum: 95% des vereinbarten Preises
f. am Tag des Inkrafttretens: 100% des vereinbarten Preises
2. Bei Stornierung des Mietvertrages wird das Entgelt nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn die Unterkunft/das Arrangement von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben reserviert wird. In allen anderen Fällen wird das Entgelt nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn die Unterkunft/das Arrangement auf Empfehlung des Vertragspartners und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben von einem Dritten gebucht wird.
3. Für eine Buchung, auf die ein sogenannter "Frühbucherrabatt" gewährt wird, gelten nur die Bedingungen und Prozentsätze der Absätze 1. e. und 1. f.
4. Für eine sogenannte "Last-Minute"-Buchung gelten nur die Bedingungen und Prozentsätze der Absätze 1. e. und 1. f..
ARTIKEL 7: NUTZUNG DURCH DRITTPERSONEN
1. Die Nutzung der Unterkunft durch Dritte (nicht als Gruppenmitglieder bezeichnete Personen) ist nur gestattet, wenn der Unternehmer dem Vertragspartner schriftlich zugestimmt hat, wobei die Zustimmung an weitere Bedingungen geknüpft sein kann.
ARTIKEL 8: VORZEITIGE ABREISE DES VERTRAGSNEHMERS
1. Bei vorzeitiger Abreise schuldet der Vertragspartner den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum/das vereinbarte Arrangement.
ARTIKEL 9: VORLÄUFIGE KÜNDIGUNG DURCH DEN EIGENTÜMER UND RÄUMUNG IM FALLE EINES ZURECHENBAREN MANGELS UND/ODER EINER UNRECHTMÄSSIGEN HANDLUNG
1. Der Vermieter kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, den Regeln aus den Begleitinformationen und/oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, und zwar in einem Maße, dass dem Unternehmer nach Maßstäben der Billigkeit und Angemessenheit die Fortsetzung des Mietvertrags nicht zugemutet werden kann;
b. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung den Unternehmer und/oder andere belästigen oder wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder die gute Atmosphäre in der Unterkunft - oder in deren unmittelbarer Nähe - verderben; c. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger (schriftlicher) Abmahnung durch den Unternehmer während der Nutzung der Gruppenunterkunft dem Zweck der Unterkunft zuwiderhandeln;
2. Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, so muss er dies der Vertragspartei in einem persönlich zugestellten Schreiben mitteilen. In diesem Schreiben ist die Vertragspartei auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Streitfall vor ein niederländisches Gericht zu bringen. In dringenden Fällen kann sowohl auf die schriftliche Abmahnung als auch auf die schriftliche Kündigung verzichtet werden.
3. Nach der Stornierung muss der Vertragspartner dafür sorgen, dass die Unterkunft geräumt wird und die betreffende(n) Gruppe(n) das Gelände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen hat/haben.
4. Räumt der Vertragspartner die Wohnung nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Wohnung auf Kosten des Vertragspartners zu räumen.
5. Im Prinzip bleibt der Auftragnehmer zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
ARTIKEL 10: GESETZE UND VERORDNUNGEN
1. Für diese Bedingungen und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gilt ausschließlich das niederländische Recht
2. Der Unternehmer hat jederzeit dafür zu sorgen, dass der Beherbergungsbetrieb alle internen und externen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden an den Betrieb gestellt werden. 3. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle im Beherbergungsbetrieb geltenden Sicherheitsvorschriften und Hausordnungen strikt einzuhalten. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder haben auch dafür zu sorgen, dass Dritte, die sie besuchen und/oder sich bei ihnen aufhalten, die im Beherbergungsbetrieb geltenden Vorschriften strikt einhalten.
ARTIKEL 11: INSTANDHALTUNG UND BAU
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Unterkunft und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
2. Die Gruppe ist verpflichtet, die Unterkunft und ihr Gelände während der Dauer des Mietvertrags in demselben Zustand zu halten.
3. Dem Auftragnehmer und den Gruppenmitgliedern ist es nicht gestattet, auf dem Gelände rund um die Unterkunft zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Tätigkeiten dieser Art durchzuführen.
4. In den Unterkunftsgebäuden ist das Rauchen verboten. Auf der Terrasse und auf dem Gelände ist das Rauchen erlaubt, vorbehaltlich Absatz 2 und Absatz 5.
5. Die Gruppe ist verpflichtet, alle ihre Abfälle in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Unternehmers und den lokal geltenden Gesetzen und Vorschriften zu sammeln und zu trennen.
ARTIKEL 12: HAFTUNG
1. Für die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere als Personenschäden ist der Unternehmer pflichtversichert.
2. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden in seinen Räumlichkeiten, es sei denn, sie sind auf ein ihm zuzurechnendes Versäumnis zurückzuführen.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt, wie z. B. äußere Kalamitäten.
4. Der Unternehmer haftet nicht für Versorgungsausfälle, solange er sich auf höhere Gewalt berufen kann.
5. Wird die gemietete Unterkunft ohne Verschulden des Unternehmers zerstört oder vorübergehend unbenutzbar, so sind sowohl der Unternehmer als auch der Vertragspartner berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Hat der Unternehmer die Zerstörung des Mietobjekts oder die vorübergehende Unbenutzbarkeit zu vertreten, so kann der Vertragspartner Schadensersatz in Höhe von maximal der vollen Mietsumme verlangen.
6. Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst und/oder (einem) der Gruppenmitglieder verursacht wurden, sofern diese Schäden dem Vertragspartner und/oder (einem) der Gruppenmitglieder zugerechnet werden können.
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Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt aktualisiert am: 12-04-2021
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